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Service-Angebote des SKB

 

Benutzerregistrierung für den internen Bereich

Jeder Verein hat die Möglichkeit, sich als Benutzer der SKB-Website zu registrieren. Dies erlaubt dem Vereinsvorstand, sich im geschützten Bereich der Website anzumelden.

Im internen Bereich werden Informationen veröffentlicht, die speziell für die Vereinsvorstände vorgesehen und für sie von Relevanz sind.

Darunter fallen unter anderem die Veröffentlichung von:

  • Unterlagen zu Mitgliederversammlungen
  • Protokollen der Sitzungen des erweiterten Präsidiums
  • Prüfprotokolle zu Rechnungsprüfungen

Für die Registrierung zum geschützten Bereich ist eineDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!ausreichend.

Die Anmeldung erfolgt unter dem Link https://karate-sachsen.de/vereine/geschuetzter-bereich.html bzw. über das Menü in der Rubrik Vereine >> Interner Bereich.

  

 

 

Wettkampfmattenverleih

Es besteht die Möglichkeit, Wettkampfmatten des SKB für Turniere zu mieten. Eine Wettkampfmatte umfasst 10x10 Matten.

Für Turniere in Sachsen, die von SKB-Mitgliedsvereinen ausgerichtet werden, fallen keine Gebühren für die Miete der Wettkampfmatte(n) an. Fremde Vereine oder für Turniere, die nicht in Sachsen stattfinden, wird eine Gebühr von 25 EUR/Wettkampfmatte erhoben.

Die Wettkampfmatten können entweder beim Mattenlager selbst abgeholt werden (Ausgabepreis des Mattenlagers beträgt 50 EUR) oder per Spedition geliefert werden. Bei der Lieferung per Spedition erfolgt die Rechnungstellung des Transports vom Spediteur an den Mieter.

Anfragen zur Vermietung und zu den Kontaktdaten des Mattenlagers wie auch der vom SKB genutzten Spedition sind bitte an die Geschäftsstelle zu richten.

 

 

 

Einen neuen Verein im SKB anmelden

Für die Aufnahme eines Vereins in den Sächsischen Karatebund ist nicht viel notwendig. Es ist lediglich der Aufnahmeantrag samt Anlagen in der Geschäftsstelle einzureichen.

Benötigte Unterlagen:

  • Aufnahmetrantrag (unter Downloads abrufbar)
  • Vereinsdatenblatt (unter Downloads abrufbar)
  • Bescheinigung der Gemeinnützigkeit

Nach Eingang aller notwendigen Unterlagen wird der Aufnahmeantrag durch das Präsidium bearbeitet und die Aufnahme gegenüber dem Vereinsvorstand schriftlich bestätigt.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft steht das Präsidium jederzeit gern zur Verfügung.

 

 

 

Einen Verein gründen

Die Gründung eines Vereins ist zwar nicht allzu schwierig, aber es sind einige Punkte einzuhalten. Werden diese beachtet, steht der Vereinsgründung nichts im Wege.

Nachfolgend werden die relevanten Punkte kurz aufgeführt:

 

1) Erarbeitung der Vereinssatzung

Hier bietet es sich an, eine aktuelle Mustersatzung als Vorlage zu verwenden. Ein entsprechendes Muster steht im Downloadbereich zur Verfügung. Bereits vor Abstimmung über eine Satzung sollte diese unbedingt dem zuständigen Finanzamt zur Durchsicht übermittel werden. Dieses stellt fest, ob die geplanten Festlegungen den steuerrechtlichen Vorschriften (für die Gemeinnützigkeit) entsprechend.

 

2) Zusendung der Vereinssatzung

Der Satzungsentwurf ist vorab an die Gründungsmitglieder:innen zu übermitteln.

 

3) Schriftliche Einberufung der Gründungsversammlung

Zur Gründungsversammlung ist mit Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einzuladen. Sofern nocht nicht erfolgt, ist der Satzungsentwurf mit der Einladung zu versenden.

 

4) Durchführung der Gründungsversammlung

Dürchführung und Protokollierung der Gründungsversammlung. Das Protokoll muss zwingend die erfolgten Beschlüsse, die Verabschiedung der Satzung und die Wahl des Vorstands enthalten. Das Gründungsprotokoll ist von allen Gründungsmitglieder:innen (aktuell mindestens 7 volljährige Personen!) zu unterschreiben.

 

5) Notarielle Beglaubigung und Anmeldung im Vereinsregister

Die Satzung und das Protokoll sind bei dem:der Notar:in einzureichen. Hierfür sind die Unterschriften des gesamten geschäftsführenden Vorstands notwendig, wobei die Vorstandsmitglieder:innen ihre Unterschrift direkt bei der:dem Notar:in leisten. Der:die Notar:in beantragt eine Anmeldung für das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht.

 

6) Bearbeitung durch das Amtsgericht

Das Amtsgericht verlangt einen finanziellen Vorschuss für die Bearbeitung. Es bestätigt nach ca. 4 Wochen die Eintragung in das Vereinsregister.

 

7) Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt

Beim Finanzamt wird der Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestellt. Dazu sind einzureichen:

  • Kopie der Satzung,
  • Kopie der Vereinsregistereintragung,
  • Formloses Anschreiben.

Die Anschriften der Finanzämter können unter https://www.finanzamt.sachsen.de/ abgerufen werden.

 

8) Aufnahmeantrag beim Landessportbund

Gleichzeitig ist beim zuständigen Kreissportbund (KSB) ein Aufnahmeantrag für die Aufnahme in den Landessportbund Sachsen zu stellen. Dazu sind einzureichen:

  • Kopie der Satzung,
  • Kopie des Gründungsprotokolls,
  • Kopie der Vereinsregistereintragung,
  • Formloses Anschreiben.

 

9) Aufnahmeantrag beim Landesfachverband

Es wird ein Aufnahmeantrag beim Landesfachverband (Sächsischer Karatebund e.V.) mit folgenden Unterlagen eingereicht:

  • Kopie der Satzung,
  • Auszug aus dem Vereinsregister (Kopie),
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
  • Aufnahmebescheinigung des LSB mit LSB-Nummer.

 

10) Mitgliedermeldung beim Spitzenverband

Die Meldung der Vereinsmitglieder:innen erfolgt an die Geschäftsstelle des Deutschen Karate Verbandes (DKV).

Anschrift des Deutschen Karate Verbandes:

Deutscher Karate Verband e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Am Wiesenbusch 15
45965 Gladbeck

Telefon: 02043 29880
www.karate.de

 

  

  

 

Bei Fragen oder Anregungen bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle.

 

 


Letzte Aktualisierung: 18.12.2023

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