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Prüfungswesen

 

Auf dieser Seite erhaltet Ihr Informationen rund um das Thema Prüfungen.

 

 

Prüferlizenzen

 Lizenzstufe    Prüfungen abnehmbar bis    Gültigkeit auf    Mindesanforderung  
A-Lizenz Kyu + DAN Bundesebene Inhaber 4. Dan
Inhaber 5. Dan (Shotokan/SOK)
B-Lizenz - 1. Kyu Bundesebene Inhaber 2. Dan 
C-Lizenz - 4. Kyu Landesebene Inhaber 1. Dan 


Prüferlizenzen sind gemäß der Verfahrensordnung des DKV zwei Jahre ab Erhalt der Lizenz gültig. Informationen zu speziellen Regelungen - z.B. Verlängerung von Lizenzen - erhaltet ihr über den jeweiligen Prüferreferenten bzw. auf der Webseite der betreffenden Stilrichtung (siehe im Menü unter "Stile").

 

 

Kyu-Prüfungen

Kyu-Prüfungen erfolgen in der Regel im Verein. Teilweise können Kyu-Prüfungen auch im Rahmen von Lehrgängen abgenommen werden. Ist dies der Fall, wird in der Ausschreibung in der Regel darauf hingewiesen. Inhalt und Umfang der Prüfung ist vom angestrebten Kyu-Grad und von der Stilrichtung abhängig und sind in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.

 

 

Dan-Prüfungen

Soll eine Danprüfung ausgerichtet werden, ist sie rechtzeitig beim DKV anzumelden. Die Zusammensetzung der Prüfer:innen bzw. deren Qualifikationen können der Verfahrensordnung des DKV entnommen werden.

Die Anmeldung zu Danprüfungen kann bis einschließlich zum fünften Dan online erfolgen (Onlineportal zu Prüfungsanmeldung), Anmeldungen zu Prüfungen ab dem sechsten Dan müssen schriftlich an die Geschäftsstelle des DKV gerichtet werden.

Voraussetzungen und Wartezeiten zu Danprüfungen sind in der Verfahrensordnung des Deutschen Karate Verbandes geregelt.

Termine von Danprüfungen in Sachsen findet ihr im Kalender sowie beim DKV unter folgendem Link: hier klicken

 

Anträge zur Zulassung zum Juniordan, zu Danprüfungen ab dem 6. Dan und zu Dananerkennungen gibt es beim DKV (HIER klicken).

 

 

Prüfungsordnungen

Jede anerkannte Stilrichtung im DKV hat eine eigene Prüfungsordnung. Darin sind die für den angestrebten Kyu- und Dan-Grad zu erbringenden Leistungen bzw. Prüfungsinhalte festgelegt. Je nach Sitlrichtung kann der Inhalt der Prüfungsordnung mehr oder weniger als Orentierung hinsichtlich der Prüfungsinhalte angesehen werden, sprich es können mitunter (leichte) Änderungen oder Anpassungen erfolgen.

Die für jede Stilrichtung aktuell gültige Prüfungsordnung gibt es HIER.

 

 

Verfahrensordnung

Eine weitere relevante Ordnung für Prüfungen ist die Verfahrensordnung des DKV. Darin werden die Rahmenbedingungen wie Mindestvorbereitungszeiten, Anmeldefristen, aber auch der Ablauf der Prüfung selbst geregelt.

HIER gelant ihr zur aktellen Verfahrensordnung im Downloadbereich des DKV.

 

 

Prüferstempel

Jede:r Prüfer:in bekommt mit Erhalt der Prüferlizenz einen Prüferstempel durch die Geschäftsstelle des SKB zugesandt. Für den Prüferstempel sind 50,00 EUR Kaution an den SKB zu überweisen. Im Vorfeld oder mit Versand des Prüferstempels erhält der:die Prüfer:in eine Rechnung zur Kaution. Der Prüferstempel (mit laufender Nummerierung) ist sowohl für die Ausübung der Prüfertätigkeit mit einer C-Lizenz als auch mit einer B-Lizenz möglich. D. h., dass ein Stempel, der für die C-Lizenz ausgegeben worden ist, vom Prüfer auch dann weiterzuverwenden ist, wenn er:sie die B-Lizenz von der:dem Prüferreferent:in erhält.

Nach Abgabe bzw. Verlust der Prüferlizenz oder bei Erhalt einer A-Prüferlizenz durch den DKV ist der Prüferstempel gemeinsam mit dem Formblatt "Kautionserstattung" (siehe Downloadbereich) an den:die jeweilige:n Prüferreferent:in zuzusenden. Im Anschluss wird die Kaution auf das angegebene Konto zurück überwiesen.

 

 


Letzte Aktualisierung: 13.08.2019

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