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18.04.2019 | Wegfall von Registerkosten für gemeinnützige Sportvereine

Logo Paragraf pixabayDer Landessportbund Sachsen (LSBS) informierte auf seiner Homepage kürzlich über den Wegfall von Registrierungskosten für Sportvereine.

 

 

 

Entsprechend eines Beschlusses des Sächsischen Landtages vom 10. April 2019 soll es eine teilweise Befreiung registergerichtlicher Gebühren geben. Vor allem die gemeinnützigen Sportvereine können davon profitieren. Konkret sollen die Gebühren für die Ersteintragung eines Sportvereins im Vereinsregister (75,00 Euro) sowie die Gebühr für spätere Eintragungen (50,00 Euro) entallen. Die Befreiung der Gebühr für spätere Eintragungen kommt nicht zum Tragen, wenn sich es sich um eine eintragungspflichtige Angelegenheit hinsichtlich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs handelt.

 

Die komplette Meldung des LSBS kann HIER nachgelesen werden.

 

Der Entwurf der Gesetzesänderung steht HIER zur Einsicht zur Verfügung.

 

 

Text: Ron Beer (Pressekoordinator SKB)

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