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10.04.2018 | Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung

SKB LogoLiebe Karatekas,

ich möchte als Datenschutzbeauftragter des SKB e.V. an die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und aller Begleitvorschriften (insbesondere BDSG 2018) bis 25.05.2018 erinnern.

 

Das heißt, in wenigen Tagen muss zum Beispiel ein dokumentiertes Datenschutzmanagementsystem (DSMS) erstellt und umgesetzt werden. Die DSGVO bringt einige Neuerungen mit, welche die Verantwortlichen in Sachen Datenschutz noch stärker in die Pflicht nehmen werden. Zum Teil sind diese gar nicht so neu, da ein Großteil der Anforderungen bereits im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestanden.

Eine wesentliche Änderung innerhalb der DSGVO stellen die möglichen Bußgelder bei Verstößen dar. Lag die bisherige Obergrenze für Strafzahlungen noch bei 300.000 Euro, wird diese nun massiv angehoben. Strafen bis 20 Mio. Euro sind nun möglich - oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens (Auszug aus dem Amtsblatt der Europäischen Union). Auch sollte nicht außer acht gelassen werden, dass diese Übergangszeit durch Abmahnwillige rigoros ausgenutzt werden könnte, um Profit zu machen.

Speziell für unsere Sportvereine und -verbände heißt das, dass jedem Amtsträger, auch Ehrenamtliche mit Verantwortung und Führungsaufgaben dringend geraten wird, sich mit dem BDSG und DSGVO auseinander zu setzen um die Anforderungen erfüllen zu können.

Die DSGVO soll das Recht natürlicher Personen auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten umsetzen. Die Verbraucherrechte werden ausgeweitet, zum Beispiel bei Auskunft, Löschung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Diese Verordnung gilt für automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die noch in Dateien gespeichert werden sollen. Dazu zählen zum Beispiel deren Erhebung, Speicherung oder auch deren Löschung. Die Grundsätze wie:

• Einwilligung, Datensparsamkeit, Datenminimierung
• Rechtsmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben
• Transparenz, Richtigkeit, Recht auf Löschung
• Zweckbindung, Auskunftsrecht
• Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, Integrität und Vertraulichkeit
• Datensicherheit, Speicherbegrenzung

bedürfen dabei einer großen Aufmerksamkeit und sollten von den Verantwortlichen beherzigt werden. Auch wie wird mit Website, Druck- und Kopieraufträgen, ausgesonderten Festplatten und ungewollten Abgängen von personenbezogenen Daten (zum Beispiel Lecks und Virenbefall) umgegangen. So sollten technische Maßnahmen, die zum Schutz personenbezogener Daten dienen können, schon bei der Planung von Vorgängen mit einbezogen und Voreinstellungen bereits datenschutzfreundlich angepasst werden.

Sportökonom(FH) Dieter Lau
Datenschutzbeauftragter des SKB e.V.

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